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auf den Punkt

Verlässliche Wertermittlung für Erbschaft, Schenkung, Scheidung, Steuerfragen sowie Immobilientransaktionen in Berlin & Brandenburg.

Kostenloses Beratungsgespräch
Miller

Leistungen

Von der einfachen Wertermittlung bis zu komplexen Verkehrswertgutachten – alle Leistungen im Überblick für Ihre Immobilienentscheidungen.

Prüfung bestehender Wertermittlungen

Ein bestehendes Gutachten wird auf Nachvollziehbarkeit und Richtigkeit geprüft.

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Steuerliche Wertermittlung

Für kleinere Erbschaften oder Schenkungen liefert eine steuerliche Wertermittlung Klarheit.

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Steuerliche Gutachten

Unterstützung bei Jahresabschlüssen, Unternehmenskäufen oder Finanzierungsfragen.

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Nutzungsdauer-Gutachten

Realistische Einschätzung der Restnutzungsdauer mit möglichen Steuervorteilen.

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Kaufpreisaufteilung

Gutachten zur steuerlichen Aufteilung von Gebäude- und Bodenwert.

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Wertindikation / Marktpreiseinschätzung

Fundierte Einschätzung des Immobilienwerts für Kauf, Verkauf oder Scheidung.

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Grundsteuer-Gutachten

Prüfung des Grundsteuerbescheides zur Klärung möglicher Steuervorteile.

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Verkehrswertgutachten

Zuverlässige Entscheidungsgrundlage bei Erbschaft, Scheidung oder Rechtsstreit.

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Beleihungswertgutachten

Grundlage für Finanzierung, Beleihung oder Ankaufsentscheidungen.

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Referenzen

Unsere Zusammenarbeit – auf einen Blick

1. Kontakt & Erstgespräch

Kurzes Kennenlernen, Bewertungszweck festlegen, Besonderheiten klären.

2. Angebot & Auftrag

Auftrag vereinbaren, Eigentümer-Vollmacht, Unterlagen bereitstellen & hochladen.

3. Leistungserbringung

Objektbesichtigung, Informationen einholen, Wertermittlung / Gutachten erstellen.

4. Abschluss & Übergabe

Gutachten bereitstellen, offene Fragen klären, Ergebnis besprechen, Rechnung versenden.

Olga Miller
10+ Jahre Erfahrung

Über mich

Ich bin Olga Miller – was mich antreibt, ist die Verbindung von Fachwissen, Verantwortung und Klarheit. Nach meinem Studium des Wirtschaftsrechts führte mich mein Weg in die Unternehmensnachfolge, wo ich über zehn Jahre hinweg die Bedeutung fundierter Immobilienbewertungen für steuerliche und wirtschaftliche Entscheidungen aktiv mitgestaltet habe.

Diese Erfahrung hat meinen Wunsch bestärkt, als Sachverständige für die Markt- und Beleihungswertermittlung von Immobilien dazu beizutragen, komplexe Sachverhalte verständlich zu machen und Menschen in wichtigen Entscheidungen Sicherheit und Transparenz zu geben.

Ich freue mich darauf, Sie kennenzulernen und die richtige Bewertungsgrundlage für Ihr Anliegen zu schaffen.

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Zertifikate

Häufig gestellte Fragen

Verkehrswertgutachten werden u. a. bei Kauf oder Verkauf, Erbschaft und Schenkung, Scheidung, gerichtlichen Auseinandersetzungen sowie gegenüber Finanzämtern und Behörden benötigt. Sie dienen als objektive und nachvollziehbare Grundlage für rechtssichere Entscheidungen

Für die Wertermittlung werden in der Regel Objektunterlagen wie Grundbuchauszug, Lageplan, Bauunterlagen sowie Informationen zu Modernisierungen benötigt. Auch rechtliche Dokumente wie Mietverträge, Teilungserklärung oder Baulasten können erforderlich sein.
Gerne bespreche ich mit Ihnen in einem kostenlosen und unverbindlichen Telefonat die notwendigen Unterlagen. Eine Checkliste unterstützt Sie zusätzlich bei der Zusammenstellung aller Unterlagen.

Auf Basis der bereitgestellten Unterlagen und einer persönlichen Vor-Ort-Besichtigung wird das Gutachten erstellt. Für Ihre Dokumente wird Ihnen ein sicherer Upload-Ordner zur Verfügung gestellt. So können Sie alle benötigten Unterlagen bequem und geschützt hochladen. Sollten Unterlagen fehlen, werden diese gesondert angefordert.
Ein Ortstermin dauert rd. 1 – 1,5 h.

Der Verkehrswert von Ein- und Zweifamilienhäusern wird in der Regel nach dem Sachwertverfahren bestimmt, da diese Objekte überwiegend zur eigenen Nutzung und nicht zur Erzielung von Erträgen dienen. Dabei setzt sich der vorläufige Sachwert aus dem Bodenwert, den Werten der baulichen Anlagen sowie den sonstigen Anlagen zusammen, der anschließend an die aktuelle Marktsituation angepasst wird.

Der Verkehrswert von Wohnungs- und Teileigentum wird grundsätzlich im Vergleichswertverfahren ermittelt, sofern ausreichend Kaufpreise vorliegen, die in ihren wertbestimmenden Merkmalen und hinsichtlich der allgemeinen Marktverhältnisse mit dem Bewertungsobjekt vergleichbar sind. Liegt eine vollständige Übereinstimmung vor, ist ein unmittelbarer Preisvergleich möglich; bei kleineren Abweichungen kann durch Zu- oder Abschläge ein mittelbarer Vergleich hergestellt werden.

Das Ertragswertverfahren wird zur Bewertung solcher bebauter Grundstücke angewendet, die zur Erzielung von Renditen (Erträgen) dienen, z.B. bei Mehrfamilienhäusern. Bei dieser Objektart steht regelmäßig die Gewinnerzielung im Vordergrund – selbst dann, wenn ein Käufer das Objekt möglicherweise zur eigenen Nutzung erwirbt, da auch in diesem Fall wirtschaftliche Überlegungen wie die ersparte Miete eine Rolle spielen. Vereinfacht ausgedrückt entspricht der Ertragswert dem heutigen Wert (Barwert) aller zukünftigen Reinerträge, die aus dem Grundstück erzielt werden können.

Bei einer Erbschaft oder Schenkung sollten Sie zunächst die geltenden steuerlichen Freibeträge prüfen. Wird dieser Freibetrag überschritten, fällt Erbschaftsteuer an. Eine steuerliche Beratung durch einen Steuerberater ist in solchen Fällen sehr empfehlenswert.
Damit die Immobilie offiziell auf Sie übergeht und eine Bewertung durchgeführt werden kann, sollten Sie zeitnah einen Erbschein beantragen. Anschließend kann die Umschreibung im Grundbuch erfolgen. Solange Sie dort noch nicht eingetragen sind, benötigen Sie den Erbschein als Nachweis, um gegenüber Behörden als Erbe bzw. neuer Eigentümer anerkannt zu werden. Nur mit diesem Dokument erhalten Sie Zugriff auf alle notwendigen Unterlagen für die Erstellung eines Gutachtens.

Bei einer Immobilienschenkung ist der Verkehrswert zum Zeitpunkt der Übertragung maßgeblich, da er die Grundlage für die Schenkungsteuer und mögliche Freibeträge bildet. Ein qualifiziertes Verkehrswertgutachten sorgt für eine nachvollziehbare Bewertung und hilft, spätere Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt zu vermeiden.

Sobald alle erforderlichen Unterlagen vollständig vorliegen, beträgt die Bearbeitungszeit für ein Gutachten in der Regel zwei bis vier Wochen nach dem Ortstermin. Bei dringenden Fällen kann eine Bewertung auch innerhalb von fünf Werktagen erstellt werden. Der Besichtigungstermin kann dazu kurzfristig abgestimmt werden.
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